ANLAGEN FLEX
In Sachen Förderung und Prämien stehen wichtige Entscheidungen und entsprechenden Grundlagen im Raum, die Sie als Anlagenbetreiber beachten sollten. Im EEG 2017 wurde deshalb speziell die Förderung zur Flexibilisierung von Biogasanlagen übernommen. Dies betrifft sowohl neue Investitionen als auch die Entscheidung zum Wechsel in die Anschlussförderung nach Ablauf der 25 Jahren. Hierbei steht Wirtschaftlichkeit im Kompromiss zur individuellen Situation im Fokus. Egal ob neues BHKW oder die Anschlussförderung Ihrer Biogasanlage, wir von NQ-Anlagentechnik unterstützen Sie auf diesem Weg mit unserer jahrelangen Expertise. Deshalb beraten wir Sie gerne in Sachen Gassysteme, Elektroeinbringung, Zertifizierung, Bauplanung, Heizungsplanung, Wärmeenergiemanagement.
Zwei Nebenbestimmungen sind für die Prämie maßgeblich
Eine Bemessungsleistung von mindestens 20% der installierten Leistung
Für die Zusatzleistung der Prämie beträgt maximal 50% der installierten Leistung
Achten Sie deshalb auf die Details Ihrer Biogasanlage, denn hier kann schnell das Nicht-Erreichen der EEG Konformität erfolgen. Aus diesem Grund ist es unabdinglich sich professionellen Rat einzuholen, damit das Projekt auch zum Erfolg führt. Wir von NQ-Anlagentechnik unterstützen Sie dabei gerne mit Ihrem Vorhaben.